Meldeverfahren
Monatliche Meldung und Zahlung der Beiträge
Die Beiträge für die Zusatzversorgung werden in einem Prozentsatz des Bruttolohns der gewerblichen Arbeitnehmer sowie des Bruttogehalts der technischen Angestellten (Techniker, Meister) erhoben.
Der Gesamtbeitrag in Höhe von derzeit 2,6 % des Bruttolohns setzt sich zusammen aus den Beiträgen:
- 1,4 % für die Zusatzversorgung und
- 1,2 % für die Berufsbildung
Meldungen und Zahlungen sind bis spätestens zum 15. des Monats, der auf den Abrechnungszeitraum folgt vorzunehmen.
Meldeverfahren manuell
Die monatliche arbeitnehmerbezogene Meldung für Ihre gewerblichen Arbeitnehmer können Sie mit den von uns zur Verfügung gestellten Vordrucken vornehmen. Die entsprechenden Belege senden wir Ihnen für jeden Abrechnungsmonat rechtzeitig zu.
Soll Ihr Steuerberater die Meldeunterlagen direkt erhalten, benötigen wir dazu eine kurze schriftliche Mitteilung.
Im Laufe des Jahres 2020 wird dieses Verfahren durch das Meldeportal abgelöst, s.u., papierene Meldescheine sind dann nicht mehr zulässig.
Weitere Informationen finden Sie in folgenden Unterlagen:
Erläuterungen zum monatlichen Meldeverfahren »
Was gehört zum beitragspflichtigen Bruttolohn? »
Meldeverfahren über Web-Portal
Im Laufe des Jahres 2020 wird das papierbasierte Meldeverfahren abgelöst. Nehmen Sie bisher am manuellen Meldeverfahren teil, erhalten Sie im Rahmen der Umstellung einmalig anstelle der Vordrucke Zugangsdaten für das Meldeportal. Ab diesem Zeitpunkt sind die monatlichen Meldungen dann über das Meldeportal vorzunehmen.
Eventuell noch vorhandene Vordrucke sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zu verwenden.
Das Meldeportal finden Sie hier: www.zvk-steinmetz-portal.de »
Anleitung zur Nutzung des Meldeportals »
Meldeverfahren elektronisch über DATEV
Seit Januar 2008 können die Daten in elektronischer Form an uns übermittelt werden, wenn Sie oder Ihr Steuerberater Löhne und Gehälter über die DATEV eG abrechnen.
Der Verwaltungsaufwand wird sich für Sie bei elektronischer Meldung im Vergleich zum manuellen Verfahren reduzieren:
- Ausfüllen der Meldescheine entfällt
- Übertragungsfehler und Lesefehler entfallen
Für die Zulassung zu diesem Verfahren benötigen wir eine einmalige Erklärung
Erklärung zum elektronischen Meldeverfahren über DATEV »
die vom Betriebsinhaber und vom Steuerbüro / Dienstleister zu unterschreiben ist.
Weitere Informationen finden Sie in den
EDV-Bedingungen zum elektronischen Meldeverfahren über DATEV »
oder im Lohnprogramm der DATEV in der
Datenbank „Elektronisches Wissen“, Dokument 5300795
Monatliche Zahlung der Beiträge
Einzugsverfahren
Nutzen Sie das Einzugsverfahren – dies spart Ihnen und uns Kosten und Verwaltungsaufwand.
Nach Eingang der monatlichen Meldung ziehen wir zum Fälligkeitstermin den Beitrag bei der angegebenen Bank ein. Um am Einzugsverfahren teilnehmen zu können, benötigen wir ein SEPA-Basislastschrift-Mandat von Ihnen. Das entsprechende Formular können Sie formlos bei uns anfordern.
Überweisung
Bei Überweisung ist unbedingt darauf zu achten, dass
a) die Betriebskonto-Nummer richtig und deutlich lesbar eingetragen ist und
b) der Monat angegeben wird, für den der Beitrag gezahlt wird.
Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Zuordnung und Buchung nicht möglich!
Die Beiträge überweisen Sie bitte an folgende Bankverbindung:
ZVK Steinmetz
Commerzbank, Wiesbaden
Konto-Nr.: 00 286 060 00 BIC: DRESDEFF510
Bankleitzahl: 510 800 60 IBAN: DE98 5108 0060 0028 6060 00
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