Allgemeine Versicherungsbedingungen
Die Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG), dessen Geschäftstätigkeit von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht wird.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks VVaG enthalten alle Bestimmungen über Leistungsvoraussetzungen, die notwendigen Wartezeiten und welche Zeiten als Wartezeiten gelten, Beginn und Ende der Leistungen und deren Höhe, die Anspruchsberechtigten usw.
Die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) werden von der Mitgliederversammlung der Zusatzversorgungskasse beschlossen und sind auch Bestandteil der Tarifverträge. Sie sind nur wirksam mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Die AVB finden Sie zum Herunterladen im Downloadbereich.
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