Arbeitnehmerkontoauszug (früher Lohnnachweiskarte)
Bis einschl. des Beschäftigungsjahres 2004 dient die Lohnnachweiskarte dem Arbeitnehmer als Nachweis der Beschäftigung im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk und der dabei erworbenen Ansprüche auf Zusatzversorgung.
Zum 01. Januar 2005 wurde das Lohnnachweiskartenverfahren abgelöst. Ab diesem Zeitpunkt ersetzt der Arbeitnehmerkontoauszug, der auf Grund der monatlichen arbeitnehmerbezogenen Meldescheine erstellt wird, die Lohnnachweiskarte vollständig. Einmal jährlich wird der Arbeitnehmerkontoauszug erstellt und an die Arbeitnehmer verschickt.
Voraussetzung für die Leistungsgewährung ist die Erfüllung der Wartezeit, die durch folgende Unterlagen belegt werden muss:
für die Lehrzeit - Gesellen-/Lehrbrief
bis 2004 - Lohnnachweiskarten
ab 2005 - Arbeitnehmerkontoauszug
Wehr- / Zivildienst - Beitragskarte W
Diese Unterlagen sind wie andere Rentenunterlagen sorgfältig aufzubewahren!
Der Arbeitnehmerkontoauszug / die Lohnnachweiskarte
- dient den Versicherten zum Nachweis der Beschäftigung im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk und der dabei erworbenen Ansprüche auf Zusatzversorgung (* Wartezeit)
- gehört zu den Arbeitspapieren und ist eine Urkunde im Sinne der gesetzlichen Vorschriften
- ist nicht übertragbar. Vorsätzlich falsche Eintragungen oder Verfälschungen werden strafrechtlich verfolgt
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