ZVK: Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks ZVK: Zusatzversorgungskasse des deutschen Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks, Wiesbaden


Zusatzversorgungskasse des Steinmetz- und Steinbildhauer-
handwerks VVaG

Parkstr. 22
65189 Wiesbaden

Tel: 0611/ 97712-0
Fax:0611/ 97712-30

info@zvk-steinmetz.de


ZVK von A bis Z

Anmeldung Betrieb
Arbeitnehmerkontoauszug (früher Lohnnachweiskarte)
Meldeverfahren
manuell
Web-Portal
elektronisch (DATEV)
Zahlung
Rentenbeihilfe
Voraussetzungen
Wartezeiten
Höhe der Leistungen (Beihilfen)
Hinterbliebenenleistungen
Ausscheiden
Fachuntauglichkeit
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Antragstellung
Meldepflicht der Rentner
Lebensnachweis
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Beiträge
Rentenbeihilfe
Tarifliche Zusatzrente ZukunftStein


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Meldeverfahren
Monatliche Meldung und Zahlung der Beiträge

Die Beiträge für die Zusatzversorgung werden in einem Prozentsatz des Bruttolohns der gewerblichen Arbeitnehmer sowie des Bruttogehalts der technischen Angestellten (Techniker, Meister) erhoben.


Der Gesamtbeitrag in Höhe von derzeit 2,6 % des Bruttolohns setzt sich zusammen aus den Beiträgen:

- 1,4 % für die Zusatzversorgung und
- 1,2 % für die Berufsbildung


Meldungen und Zahlungen sind bis spätestens zum 15. des Monats, der auf den Abrechnungszeitraum folgt vorzunehmen.

 

Meldeverfahren manuell

Die monatliche arbeitnehmerbezogene Meldung für Ihre gewerblichen Arbeitnehmer können Sie mit den von uns zur Verfügung gestellten Vordrucken vornehmen. Die entsprechenden Belege senden wir Ihnen für jeden Abrechnungsmonat rechtzeitig zu.

Soll Ihr Steuerberater die Meldeunterlagen direkt erhalten, benötigen wir dazu eine kurze schriftliche Mitteilung.

Im Laufe des Jahres 2020 wird dieses Verfahren durch das Meldeportal abgelöst, s.u., papierene Meldescheine sind dann nicht mehr zulässig.

Weitere Informationen finden Sie in folgenden Unterlagen:

         Erläuterungen zum monatlichen Meldeverfahren »
         Was gehört zum beitragspflichtigen Bruttolohn? »


Meldeverfahren über Web-Portal

Im Laufe des Jahres 2020 wird das papierbasierte Meldeverfahren abgelöst. Nehmen Sie bisher am manuellen Meldeverfahren teil, erhalten Sie im Rahmen der Umstellung einmalig anstelle der Vordrucke Zugangsdaten für das Meldeportal. Ab diesem Zeitpunkt sind die monatlichen Meldungen dann über das Meldeportal vorzunehmen.

Eventuell noch vorhandene Vordrucke sind ab diesem Zeitpunkt nicht mehr zu verwenden.

        Das Meldeportal finden Sie hier: www.zvk-steinmetz-portal.de »
        Anleitung zur Nutzung des Meldeportals »


Meldeverfahren elektronisch über DATEV

Seit Januar 2008 können die Daten in elektronischer Form an uns übermittelt werden, wenn Sie oder Ihr Steuerberater Löhne und Gehälter über die DATEV eG abrechnen.

Der Verwaltungsaufwand wird sich für Sie bei elektronischer Meldung im Vergleich zum manuellen Verfahren reduzieren:

  1. Ausfüllen der Meldescheine entfällt
  2. Übertragungsfehler und Lesefehler entfallen

Für die Zulassung zu diesem Verfahren benötigen wir eine einmalige Erklärung

         Erklärung zum elektronischen Meldeverfahren über DATEV »

die vom Betriebsinhaber und vom Steuerbüro / Dienstleister zu unterschreiben ist.

Weitere Informationen finden Sie in den

         EDV-Bedingungen zum elektronischen Meldeverfahren über DATEV »

oder im Lohnprogramm der DATEV in der

         Datenbank „Elektronisches Wissen“, Dokument 5300795



Monatliche Zahlung der Beiträge

Einzugsverfahren

Nutzen Sie das Einzugsverfahren – dies spart Ihnen und uns Kosten und Verwaltungsaufwand.

Nach Eingang der monatlichen Meldung ziehen wir zum Fälligkeitstermin den Beitrag bei der angegebenen Bank ein. Um am Einzugsverfahren teilnehmen zu können, benötigen wir ein SEPA-Basislastschrift-Mandat von Ihnen. Das entsprechende Formular können Sie formlos bei uns anfordern.

Überweisung

Bei Überweisung ist unbedingt darauf zu achten, dass

a)  die Betriebskonto-Nummer richtig und deutlich lesbar eingetragen ist und
b)  der Monat angegeben wird, für den der Beitrag gezahlt wird.

Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Zuordnung und Buchung nicht möglich!

 

Die Beiträge überweisen Sie bitte an folgende Bankverbindung:

ZVK Steinmetz

Commerzbank, Wiesbaden
Konto-Nr.:        00 286 060 00             BIC:        DRESDEFF510
Bankleitzahl:    510 800 60                 IBAN:      DE98 5108 0060 0028 6060 00




 


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